UNSER FAHRRAD RUNDUMSCHUTZ IM DETAIL
Diebstahl
Bei Diebstahl Deines Fahrrads zahlen wir den Versicherungswert (Kaufpreis), den Dein Fahrrad beim Abschluss des Vertrages hatte. Egal, wie alt es ist, wenn es gestohlen wird.
Teilediebstahl
Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrads gehörenden Teilen wie z. B. Sattel, Scheinwerfer und Weitere. Wichtig ist hierbei, dass die Teile mit einer Schraube gesichert sein müssen. Auch Accessoires bis zu einem Wert von 250 € sind versichert, wenn sie fest mit dem Rad verschraubt sind und vorher mit in die Versicherungssumme aufgenommen wurden. Accessoires sind beispielsweise Körbe, Taschen, Kindersitze oder Tachos.
Zur Befestigung reichen Schnellspanner nicht aus. Einzige Ausnahme: Laufräder dürfen mit Schnellspannern befestigt sein, wenn dieses vom Hersteller so vorgesehen ist. Zu beachten ist außerdem, dass elektrische Geräte wie Navigationssysteme oder Smartphones nicht versichert sind.
Vandalismus
Von Vandalismus sprechen wir dann, wenn Schutzbleche oder Scheinwerfer verbogen wurden oder der Sattel aufgeschlitzt wurde.
Totalschaden
Wenn die Reparatur nach einem Sturz den Wert des Fahrrads übersteigen würde, handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall übernimmt ENRA die Kosten für ein neues Fahrrad bis zur Versicherungssumme.
Unfallschäden
Wer mit seinen Fahrrad-Reifen beispielsweise in Straßenbahnschienen kommt und das Rad dadurch Schaden nimmt, übernimmt ENRA die Reparaturkosten.
Pannenschäden
Ein platter Reifen oder eine gerissene Kette sind ein Fall für den Versicherungsschutz.
Sturzschäden
Auf nassem Laub mit dem Fahrrad ausgerutscht und gestürzt. Wir übernehmen die Reparaturkosten.
Neuradersatzleistungen
Sind die Reparaturkosten z. B. nach einem Sturz sehr hoch und Du als Eigentümer kommst zu dem Schluss, dass eine Reparatur des Rades wirtschaftlich nicht mehr lohnt, zahlen wir einen Neuradzuschuss in Höhe der Reparaturkosten.
Unsachgemäße Handhabung
Wir sprechen hier von einer fahrlässigen oder fahrlässig unsachgemäßen Handhabung.
Materialfehler/ Produktionsfehler/ Konstruktionsfehler
Hier ist in 1. Linie der Hersteller in der Haftung. Befindest Du dich allerdings außerhalb der Gewährleistung, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur.
Rechtsberatung
Sichere Dir Dein Recht und vereinbare z. B. nach einem Verkehrsunfall einen Termin für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Mit unserem Partner bikeright und seinem Anwaltsnetzwerk, erhältst Du Kontakt zu spezialisierten Anwälten.
Pick-Up-Service
Der europaweite Pick-Up-Service (24/7) ist Teil des Rundumschutzes von ENRA. Er bietet die Pannenhilfe für unterwegs. Solltest Du eine Tour nicht fortsetzen können, weil z. B. der Motor ausfällt, dann rufst Du einfach die Pick-Up-Service Hotline an. Diese organisiert den Rücktransport zum Ausgangspunkt Deiner Tour. Die Kontaktdaten findest Du auf Deiner Pick-Up-Card oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ENRA Pick-Up-Service, die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt sind.