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Oft gefragt
Unsere faq.

  • Versichert ist das im Versicherungsschein benannte E-Bike/Fahrrad. Die Identifikation des E-Bikes/Fahrrades erfolgt über die im Rahmen eingestanzte Rahmennummer.
    Versicherbares Zubehör
    Als versicherbares Zubehör gelten alle fest mit dem Rad verschraubten Teile, die nicht bei der Produktion vom Hersteller angebracht, sondern nachträglich angebracht wurden.
    Einzige Ausnahme bezüglich der Verschraubung: ein zweites, extra mit dem Rad angeschafftes Sicherheitsschloss zur zusätzlichen Sicherung. Dieses ist versichert, wenn die Anschaffungskosten mit in die Versicherungssumme eingerechnet wurden.
    Versicherbare Accessoires
    Versicherbare Accessoires sind Teile, die am Fahrrad befestigt werden ohne fest verschraubt zu sein, bzw. die der eigenen Sicherheit während der Fahrt dienen.
    Ausnahme: Sind Accessoires fest mit dem Rad verschraubt (z.B. ein Korb oder Kindersitz), werden sie wie ein Zubehörteil behandelt, sind also auch außerhalb der Nutzung des Rades mitversichert.
    Accessoires sind
    Helm der Fahrerin/des Fahrers, Taschen/Körbe/Kindersitze die angeklickt oder eingehakt werden, sowie während der Fahrt mitgeführte Pumpen und Trinkflaschen.

  • Der europaweite Pick-Up-Service (24/7) ist Teil des Rundumschutzes Plus und des Rundumschutzes von ENRA. Er bietet die Pannenhilfe für unterwegs. Solltest Du eine Tour nicht fortsetzen können, weil z. B. der Motor ausfällt, dann rufst Du einfach die Pick-Up-Service Hotline an. Dieser organisiert den Rücktransport zum Ausgangspunkt Deiner Tour. Die Kontaktdaten findest Du auf Deiner Pick-Up-Card, unter “Kontakt” auf unserer Website oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ENRA Pick-Up-Service, die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt sind.

    Achtung: Der Pick-Up-Service ist KEIN Abhol- und Bringdienst z. B. von Dir zum Händler und wieder nach Hause, sondern eine Nothilfe für unterwegs. Auch ist ein leerer Akku, ein defektes Ladegerät oder ein nicht aufgepumpter Reifen kein Bestandteil der Pannenhilfe.

    Hier geht es zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Alternativ kannst Du hier unseren Kundenservice kontaktieren.

  • Ja, Du kannst ein Gebrauchtrad mit dem ENRA Rundumschutz versichern. Bist Du nicht Erstbesitzer oder ist Dein Rad älter als 6 Monate, gehst Du bitte mit Deinem E-Bike/Fahrrad zu einem ENRA-Vertragspartner. Dieser schaut nach, ob Dein Rad in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Außerdem legt er den Zeitwert fest, zu welchem Dein Rad im Anschluss versichert werden kann. Anschließend übermittelt er uns Deine neue Versicherung. Die Absicherung eines Gebrauchtrads mit dem ENRA Rundumschutz Plus ist nicht möglich.

  • Das ist leider nicht möglich. Der Prämieneinzug kann nur per Lastschrift erfolgen.

  • Die Versicherungslaufzeit beträgt maximal 7 Jahre. Bei Verlängerung Deiner Versicherung wird jeweils die Prämie für eine 1-Jahres-Versicherung fällig. Ca. zwei Monate vor der Verlängerung erhältst Du automatisch ein Verlängerungsmitteilung von ENRA. Ist die maximale Laufzeit erreicht, endet die Versicherung automatisch, ohne dass Du vorher kündigen musst.

  • Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit 24 Stunden, also Tag und Nacht. Der Pick-Up-Service gilt europaweit (in Ländern mit der grünen Versicherungskarte).

  • Das E-Bike/Fahrrad muss immer an einen festen Gegenstand angeschlossen werden; einfaches Abschließen ist nur in privat verschlossenen und für Fremde nicht zugänglichen Räumen (z. B. einem eigenen Kellerraum) ausreichend. Gemeinschaftskeller, Innenhöfe, Gärten oder Tiefgaragen gelten NICHT als verschlossene Räume. Näheres findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 13 Obliegenheiten.

  • Verschleiß geschieht durch die aktive Nutzung von beweglichen Teilen, wodurch die technische Leistung beeinträchtigt wird oder verloren geht, z.B. abgenutzte Bremsbeläge, Kette, Kassette...... Abnutzung bedeutet, es entstehen Gebrauchsspuren z.B. durch häufiges Anfassen oder Einsetzen in eine Halterung und beeinträchtigt nicht die Nutzungsmöglichkeit bzw. Leistung. Es ist eine rein optische Minderung eines Gegenstandes.

  • Nein. Die Versicherung ist an das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug gebunden. Solltest Du Dein Fahrzeug verkaufen, kann die Versicherung bei Bedarf auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.

  • Wir unterscheiden zwischen Rundumschutz und Rundumschutz Plus.

    Rundumschutz Plus bieten wir für Dein neues E-Bike an, während im Rundumschutz nur gebrauchte Fahrzeuge versichert werden.

    Der Rundumschutz ist eine Art Vollkaskoversicherung (weltweit, 24/7) für Dein
    E-Bike/Fahrrad. Wir übernehmen die Kosten bei Diebstahl, Raub, Teilediebstahl und Vandalismus sowie auch für Reparaturen, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, Konstruktions- und Materialfehler entstanden sind.

    Zusätzlich zum Rundumschutz beinhaltet der Rundumschutz Plus Tarif für Dein neues E-Bike sogar den Verschleiß ab dem 7. Monat. Beinhaltet sind alle Verschleißteile sowie der Verschleiß des Akkus. Bitte beachten: Akkuverschleiß bedeutet, die Akkukapazität weist weniger als 50% der vom Hersteller vorgegebenen Kapazität auf.

  • Bei Antragsstellung für den ENRA Rundumschutz Plus muss Dein E-Bike neu sein. Das heißt, Du bist der erste Besitzer und es ist nicht älter als 6 Monate ab Kaufdatum.

  • Es besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz, sobald Du uns die SEPA-Lastschriftvollmacht erteilt hast. Ist Dir der Versicherungsschein zugestellt worden, kommt der Vertrag zustande. Ein letzter Schritt ist dann die erfolgreiche Abbuchung der Erstprämie. Dadurch wird das Versicherungsverhältnis definitiv wirksam, rückwirkend zum im Antrag definierten Versicherungsbeginn.

  • Nein, für jedes E-Bike/Fahrrad muss eine separate Police abgeschlossen werden.

  • Nein, musst Du nicht. Lass Dein E-Bike/Fahrrad einfach da reparieren, wo Du möchtest. Am besten natürlich dort, wo Du es gekauft hast. Dieser Fachhändler kann dann mit uns Kontakt aufnehmen. ENRA Partner haben den Vorteil, dass sie mit unserer Schadenabwicklung vertraut sind. Für den Fall, dass Du Dein E-Bike/Fahrrad online gekauft hast, gehst Du idealerweise zu einem Fachhändler in Deiner Nähe. TIPP: Informiere Dich im Zweifel vorher telefonisch beim Fachhändler, ob dieser helfen kann. Auch vor Urlauben ist es ratsam, sich darüber zu informieren, wer im Schadenfall helfen könnte. Notiere Dir vorher evtl. Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten.

  • Dein ENRA Vertragspartner, sprich Dein Fachhändler, wird sich um die komplette Abwicklung des Schadens kümmern. Solltest Du keinen Fachhändler in Deiner Nähe kennen, findest Du einen über unsere Suchfunktion „ENRA vor Ort“ (zur Fachhändlersuche).
    Grundsätzlich kann jeder Fachhändler bei ENRA einen Schaden einreichen. Sollte er bisher noch keinen Schaden bei uns gemeldet haben, helfen wir ihm gerne weiter. Ein Anruf bei uns genügt.

  • Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindest-UVP des Herstellers von 50 €. Ebenfalls zugelassen ist eine Kombination aus Rahmenschloss & Einsteckkette/Einsteckkabel. Am besten lässt Du Dich durch den Fachhändler beraten. Bei ENRA können bis zu zwei Sicherheitsschlösser pro E-Bike/Fahrrad mitversichert werden, wenn beide neu sind. Bedingung ist, dass das zweite Schloss auch jedes Mal genutzt wird und Du eine Rechnung dafür hast. TIPP: Zwei unterschiedliche Schlosstypen machen es einem möglichen Dieb schwerer als zwei Schlösser gleicher Bauart.

  • Das E-Bike, auch Pedelec genannt, ist ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Der Antrieb unterstützt die Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und auch nur, wenn der Fahrer tritt. Ein S-Pedelec hingegen unterstützt die Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Es ist jedoch verkehrsrechtlich mit einem Kleinkraftrad (Moped) gleichgestellt, wodurch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, ein Kennzeichen sowie ein Rückspiegel notwendig sind.

  • Versichert ist das im Versicherungsschein benannte E-Bike/Fahrrad. Die Identifikation des E-Bikes/Fahrrades erfolgt über die im Rahmen eingestanzte Rahmennummer.
    Versicherbares Zubehör
    Als versicherbares Zubehör gelten alle fest mit dem Rad verschraubten Teile, die nicht bei der Produktion vom Hersteller angebracht, sondern nachträglich angebracht wurden.
    Einzige Ausnahme bezüglich der Verschraubung: ein zweites, extra mit dem Rad angeschafftes Sicherheitsschloss zur zusätzlichen Sicherung. Dieses ist versichert, wenn die Anschaffungskosten mit in die Versicherungssumme eingerechnet wurden.
    Versicherbare Accessoires
    Versicherbare Accessoires sind Teile, die am Fahrrad befestigt werden ohne fest verschraubt zu sein, bzw. die der eigenen Sicherheit während der Fahrt dienen.
    Ausnahme: Sind Accessoires fest mit dem Rad verschraubt (z.B. ein Korb oder Kindersitz), werden sie wie ein Zubehörteil behandelt, sind also auch außerhalb der Nutzung des Rades mitversichert.
    Accessoires sind
    Helm der Fahrerin/des Fahrers, Taschen/Körbe/Kindersitze die angeklickt oder eingehakt werden, sowie während der Fahrt mitgeführte Pumpen und Trinkflaschen.

  • Wir unterscheiden zwischen Rundumschutz und Rundumschutz Plus.

    Rundumschutz Plus bieten wir für Dein neues E-Bike an, während im Rundumschutz nur gebrauchte Fahrzeuge versichert werden.

    Der Rundumschutz ist eine Art Vollkaskoversicherung (weltweit, 24/7) für Dein
    E-Bike/Fahrrad. Wir übernehmen die Kosten bei Diebstahl, Raub, Teilediebstahl und Vandalismus sowie auch für Reparaturen, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, Konstruktions- und Materialfehler entstanden sind.

    Zusätzlich zum Rundumschutz beinhaltet der Rundumschutz Plus Tarif für Dein neues E-Bike sogar den Verschleiß ab dem 7. Monat. Beinhaltet sind alle Verschleißteile sowie der Verschleiß des Akkus. Bitte beachten: Akkuverschleiß bedeutet, die Akkukapazität weist weniger als 50% der vom Hersteller vorgegebenen Kapazität auf.

  • Der europaweite Pick-Up-Service (24/7) ist Teil des Rundumschutzes Plus und des Rundumschutzes von ENRA. Er bietet die Pannenhilfe für unterwegs. Solltest Du eine Tour nicht fortsetzen können, weil z. B. der Motor ausfällt, dann rufst Du einfach die Pick-Up-Service Hotline an. Dieser organisiert den Rücktransport zum Ausgangspunkt Deiner Tour. Die Kontaktdaten findest Du auf Deiner Pick-Up-Card, unter “Kontakt” auf unserer Website oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ENRA Pick-Up-Service, die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt sind.

    Achtung: Der Pick-Up-Service ist KEIN Abhol- und Bringdienst z. B. von Dir zum Händler und wieder nach Hause, sondern eine Nothilfe für unterwegs. Auch ist ein leerer Akku, ein defektes Ladegerät oder ein nicht aufgepumpter Reifen kein Bestandteil der Pannenhilfe.

    Hier geht es zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Alternativ kannst Du hier unseren Kundenservice kontaktieren.

  • Bei Antragsstellung für den ENRA Rundumschutz Plus muss Dein E-Bike neu sein. Das heißt, Du bist der erste Besitzer und es ist nicht älter als 6 Monate ab Kaufdatum.

  • Ja, Du kannst ein Gebrauchtrad mit dem ENRA Rundumschutz versichern. Bist Du nicht Erstbesitzer oder ist Dein Rad älter als 6 Monate, gehst Du bitte mit Deinem E-Bike/Fahrrad zu einem ENRA-Vertragspartner. Dieser schaut nach, ob Dein Rad in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Außerdem legt er den Zeitwert fest, zu welchem Dein Rad im Anschluss versichert werden kann. Anschließend übermittelt er uns Deine neue Versicherung. Die Absicherung eines Gebrauchtrads mit dem ENRA Rundumschutz Plus ist nicht möglich.

  • Es besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz, sobald Du uns die SEPA-Lastschriftvollmacht erteilt hast. Ist Dir der Versicherungsschein zugestellt worden, kommt der Vertrag zustande. Ein letzter Schritt ist dann die erfolgreiche Abbuchung der Erstprämie. Dadurch wird das Versicherungsverhältnis definitiv wirksam, rückwirkend zum im Antrag definierten Versicherungsbeginn.

  • Das ist leider nicht möglich. Der Prämieneinzug kann nur per Lastschrift erfolgen.

  • Nein, für jedes E-Bike/Fahrrad muss eine separate Police abgeschlossen werden.

  • Die Versicherungslaufzeit beträgt maximal 7 Jahre. Bei Verlängerung Deiner Versicherung wird jeweils die Prämie für eine 1-Jahres-Versicherung fällig. Ca. zwei Monate vor der Verlängerung erhältst Du automatisch ein Verlängerungsmitteilung von ENRA. Ist die maximale Laufzeit erreicht, endet die Versicherung automatisch, ohne dass Du vorher kündigen musst.

  • Nein, musst Du nicht. Lass Dein E-Bike/Fahrrad einfach da reparieren, wo Du möchtest. Am besten natürlich dort, wo Du es gekauft hast. Dieser Fachhändler kann dann mit uns Kontakt aufnehmen. ENRA Partner haben den Vorteil, dass sie mit unserer Schadenabwicklung vertraut sind. Für den Fall, dass Du Dein E-Bike/Fahrrad online gekauft hast, gehst Du idealerweise zu einem Fachhändler in Deiner Nähe. TIPP: Informiere Dich im Zweifel vorher telefonisch beim Fachhändler, ob dieser helfen kann. Auch vor Urlauben ist es ratsam, sich darüber zu informieren, wer im Schadenfall helfen könnte. Notiere Dir vorher evtl. Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten.

  • Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit 24 Stunden, also Tag und Nacht. Der Pick-Up-Service gilt europaweit (in Ländern mit der grünen Versicherungskarte).

  • Dein ENRA Vertragspartner, sprich Dein Fachhändler, wird sich um die komplette Abwicklung des Schadens kümmern. Solltest Du keinen Fachhändler in Deiner Nähe kennen, findest Du einen über unsere Suchfunktion „ENRA vor Ort“ (zur Fachhändlersuche).
    Grundsätzlich kann jeder Fachhändler bei ENRA einen Schaden einreichen. Sollte er bisher noch keinen Schaden bei uns gemeldet haben, helfen wir ihm gerne weiter. Ein Anruf bei uns genügt.

  • Das E-Bike/Fahrrad muss immer an einen festen Gegenstand angeschlossen werden; einfaches Abschließen ist nur in privat verschlossenen und für Fremde nicht zugänglichen Räumen (z. B. einem eigenen Kellerraum) ausreichend. Gemeinschaftskeller, Innenhöfe, Gärten oder Tiefgaragen gelten NICHT als verschlossene Räume. Näheres findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 13 Obliegenheiten.

  • Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindest-UVP des Herstellers von 50 €. Ebenfalls zugelassen ist eine Kombination aus Rahmenschloss & Einsteckkette/Einsteckkabel. Am besten lässt Du Dich durch den Fachhändler beraten. Bei ENRA können bis zu zwei Sicherheitsschlösser pro E-Bike/Fahrrad mitversichert werden, wenn beide neu sind. Bedingung ist, dass das zweite Schloss auch jedes Mal genutzt wird und Du eine Rechnung dafür hast. TIPP: Zwei unterschiedliche Schlosstypen machen es einem möglichen Dieb schwerer als zwei Schlösser gleicher Bauart.

  • Verschleiß geschieht durch die aktive Nutzung von beweglichen Teilen, wodurch die technische Leistung beeinträchtigt wird oder verloren geht, z.B. abgenutzte Bremsbeläge, Kette, Kassette...... Abnutzung bedeutet, es entstehen Gebrauchsspuren z.B. durch häufiges Anfassen oder Einsetzen in eine Halterung und beeinträchtigt nicht die Nutzungsmöglichkeit bzw. Leistung. Es ist eine rein optische Minderung eines Gegenstandes.

  • Das E-Bike, auch Pedelec genannt, ist ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Der Antrieb unterstützt die Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und auch nur, wenn der Fahrer tritt. Ein S-Pedelec hingegen unterstützt die Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Es ist jedoch verkehrsrechtlich mit einem Kleinkraftrad (Moped) gleichgestellt, wodurch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, ein Kennzeichen sowie ein Rückspiegel notwendig sind.

  • Nein. Die Versicherung ist an das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug gebunden. Solltest Du Dein Fahrzeug verkaufen, kann die Versicherung bei Bedarf auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.